AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fassadenreinigung und Fassadenbehandlung



1. Verträge werden zwischen .Aurum Deutschland GmbH, Geschäftsführer Mustafa Khafi, im folgenden Auftragnehmer (AN) und dem jeweiligen Kunden, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, geschlossen. 

Verträge kommen durch ein Angebot des AN sowie einer dazugehörigen Annahmeerklärung des AG zustande. Eventuell bestehende AGB des AG werden nicht anerkannt und können auch nicht Grundlage des Vertrages sein oder werden.


2.Die beauftragten Leistungen werden vom AN nach dem Stand der Technik verrichtet. Die Leistungsausführung erfolgt auf Basis der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Leistungsinhalt ist die Algenentfernung und nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Fläche. Das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ggf. ein Stromanschluss sind vom AG kostenfrei bereitzustellen.


3. Der AG ist verpflichtet, den zu reinigenden Bereich frei zu halten. Der AN haftet nicht für Schäden die im Zuge der Auftragsdurchführung entstehen können, insbesondere haftet der AN nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeit von Fenstern, Türen, Dach, Fassade oder Mauerwerk zurückzuführen sind. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fenster oder andere Glasflächen im Zuge der Fassadenwäsche verschmutzt werden können.


4. Durch die Reinigungsarbeiten finden sich an den Fensterrahmen und Fensterscheiben, sowie evtl. an den Fensterbänken und Balkonen unvermeidbare Rückstände des Fassadenschmutzes oder Wasserflecken vom Abwaschen. Die Reinigung dieser Teile sollte vom AG möglichst zeitnah nach der Fassadenaufbereitung durchgeführt werden. Sie ist kein Bestandteil der beauftragten Leistung.


5. Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit Deckung durch seine bestehende Haftpflichtversicherung besteht. Wird die Deckung abgelehnt oder übersteigt diese den von der Versicherung gedeckten Betrag, so ist der AN auf Haftung für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Somit haftet er nicht bei leichter Fahrlässigkeit oder Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden).


6. Nach Beendigung der durchzuführenden Leistungen ist der AG verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung für die mangelfreie Erledigung der Arbeiten zu erstellen. Wird diese trotz Aufforderung verweigert, gelten die Arbeiten als mängelfrei und abgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ausgenommen von einer Gewährleistung ist Algen und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Falsches Lüftungsverhalten, Spritzwasser von direkt oder indirekt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z, B. Mülltonnen, Vordächer, Flachdächer, Blumentröge, etc.) bauliche Mängel (z.B. zu kurze Fensterbänke und/Tropfkanten) sowie horizontale Flächen.


7. Als Gerichtsstand gilt Stuttgart als vereinbart.

Disclaimer